So individuell wie Ihr Betreuungsbedarf sind auch Ihre Betreuungskosten.
Sie zahlen nur einen Teil der tatsächlichen Kosten, da wir für die Kinderbetreuung Zuschüsse von Jugendamt und vom Land Hessen bekommen. Wenn Ihr Kind jünger als ein Jahr alt ist muss eine Arbeitnehmerbescheinigung beim Jugendamt vor gelegt werden um den Betreuungsbedarf nachzuweisen. Für Bürger der Gemeinden Usingen und Neu Anpach gibt es weitere sehr attraktive Zuschüsse. Ist das Familieneinkommen gering kann unter Umständen eine teilweise Befreiung der Kosten beantragt werden.
Je mehr Stunden Sie buchen, desto preisgünstiger wird die Betreuung. Die Kosten pro Stunde variieren deshalb sehr und müssen individuell berechnet werden. Für die Mahlzeiten zahlen Sie eine Verpflegungspauschale die nach dem Betreuungsumfang berechnet wird.
Gerne berechnen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre effektiven Kosten. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen unverbindlichen Beratungstermin.